Seit Jahren arbeiten wir beharrlich an den machbaren Maßnahmen zur Verkehrsentlastung Starnberg. Mit Erfolg: Der Bahnhof Nord ist in Betrieb, der B 2 Tunnel wird vom Bund gebaut, die Westumfahrung wurde 2018 in Betrieb genommen.

Achillesferse der Stadt

Starnbergs Vorzug – die fantastische Lage zwischen See, Moos und Moränenhügeln ist auch seine Achillesferse. Wir wissen alle: Zu viel Autoverkehr und Staus sind nicht gut. Verkehr machen wir alle auch selbst und gerade beim Autoverkehr bewahrheitet sich der Satz: „Die Stadt ist das, was wir selbst daraus machen“.

Unumstritten ist der Einsatz von Transportfahrzeugen zur Beförderung von Menschen, deren Möglichkeit sich aus eigener Kraft fortzubewegen aus gesundheitlichen oder Altersgründen eingeschränkt ist. Auch für Güter, die mit menschlicher Kraft allein nicht mehr zu transportieren sind, ist der Einsatz angemessener Transportfahrzeuge unumgänglich. Dies gilt insbesondere für Firmen mit entsprechenden Geschäftsbereichen (Baugeschäfte, Handwerker, Logistikunternehmen).

Auch hat Starnberg als Kreisstadt und Mittelzentrum einen Drehscheibencharakter für die benachbarten Gemeinden und Ortsteile (von Percha und Berg im Osten; Pöcking, Possenhofen im Süden; Söcking, Maising, Perchting im Westen; Hanfeld und Hadorf im Norden) sowie Regionen (bis in die Nähe von Aufkirchen;  Hohenschäftlarn; Richtung Tutzing und Richtung Gauting). Daraus ergeben sich sowohl Nutzen (z. B. Kaufkraft) als auch Belastungen (z. b. Verkehr) für Starnberg im Sinne einer Solidargemeinschaft.

Unsere Verkehrspolitik folgt den Erkenntnissen der modernen Mobilitätsforschung. Die moderne, innovative Verkehrsforschung unterscheidet verschiedene Verkehrsarten, -ursachen, -zeiträume und -punkte und reagiert darauf spezifisch technisch-innovativ und materiell. So ist z.B. für eine gezielte Maßnahmenplanung zu unterscheiden zwischen Güter-, Transport und Geschäftsverkehr Beruf-/Pendlerverkehr, Kindergarten- Schul- und Ausbildungsverkehr, Personen-/Familien- Dienst- und Einkaufsverkehr, Freizeit- und Tourismusverkehr u. a. und dies alles zu unterschiedlichen Tages-/Jahreszeiten.

Die gesündeste Art der Verkehrsvermeidung ist das Zu-Fuß-Gehen und das Radfahren. Allerdings kann man auf diese Weise nicht den Wocheneinkauf für die Familie erledigen. Außerdem ist Starnberg ganz schön hügelig. Wir arbeiten also an dem Ausbau der Radwege und an der Verbesserung der Aufenthaltsqualität unserer Straßen im Interesse der Fußgänger. Mehr Verkehrsvermeidung kann die Stadtentwicklung leisten – allerdings nicht in kurzatmigen Zeitrahmen.

Die Baurechtsentwicklung geht nicht mehr in den Außenbereich mit der Folge langer Wege, sondern konzentriert sich im Innenbereich vornehmlich auf die Standorte mit hoher ÖPNV Lagegunst. Auf diese Weise wollen wir eine behutsame Nachverdichtung in den Stadtvierteln, in denen dadurch deren Charakter und Atmosphäre nicht zerstört wird.

Wir versuchen langfristig, ein Konzept der „Stadt der kurzen Wege“ umzusetzen: Der Bedarf des täglichen Lebens soll immer im näheren Umfeld möglich sein. Die Starnberger sollen möglichst in ihrer Nähe auch die Waren des täglichen Bedarfs besorgen können (der Sinn von ALDI und dem Tengelmann an der Weilheimer Straße ist, viele Versorgungsfahrten quer durch die Stadt zu vermeiden). Kindergärten und die Grundschulen bleiben in der Nähe der Wohngebiete.

Für die Verknüpfung der individuellen Mobilitätsarten mit dem öffentlichen Personennahverkehr haben wir mit dem Bau des Bahnhofs Nord eine funktionierende Herzkammer geschaffen. Nur dort war die Verknüpfung der lokalen und überregionalen Busnetze sowie der S-Bahn und der landschafts- und stadtbildverträgliche Bau eines Parkhauses möglich. Dieses Parkhaus ist für eine Aufstockung vorbereitet. Die Kapazität der Haltestelle soll um einen verlagerten Regionalzughalt ergänzt werden, um so noch mehr Pendlerverkehr in der Innenstadt zu vermeiden. Das Busangebot haben wir in den letzten Jahren kontinuierlich vergrößert und werden an diesem Kurs auch die nächsten Jahre festhalten. Um zu einer tatsächlichen für jeden spür-, hör- und riechbaren Vermeidung von Autoverkehr in unserer Stadt zu kommen, unterstützen wir jede Maßnahme, die zu einer stärkeren Nutzung des Busangebotes durch die Starnberger Bürger beiträgt.

Gerne würden wir für alle Bürger, insbesondere aber für unsere Jugend, eine nächtliche Anbindung der Ortsteile an das S-Bahnnetz durch die Einführung eines gemeindlichen Sammeltaxis schaffen.

Für den Individualverkehr, also die Autos, vertreten wir den Grundsatz der Bündelung, d.h. den Ausbau leistungsfähiger Hauptachsen und die Verschonung der Wohngebiete von der Seuche des Schleichverkehrs.

Wir sind für verkehrsberuhigende Maßnahmen in den Wohngebieten, die keine größeren Verkehrsverlagerungen in andere Wohngebiete zur Folge haben. Weitere Maßnahmen sind aus unserer Sicht erst dann sinnvoll und möglich, wenn der externe Durchgangsverkehr durch Starnberg signifikant reduziert wurde. Deshalb treten wie vehement für eine möglichst schnelle Verlagerung des externen Durchgangsverkehrs durch eine machbare Lösung – den B 2 Tunnel – ein.

B 2 Tunnel und Westumfahrung

Wir setzen uns weiterhin für den B 2 Tunnel und eine effektive Verkehrsentlastung der Stadt ein. Alles andere heißt Stillstand und weiterhin Verkehrsstaus auf Dauer bzw. für mindestens die nächsten 20-30 Jahre.

Der Bund als Straßenbaulastträger für die B2 und der Freistaat Bayern baut gerade als einzig machbare Lösung für eine Verkehrsentlastung Starnbergs den B2 Tunnel.

Der Gesetzgeber hat mit dem Infrastrukturbeschleunigungsgesetz 2006 neu in § 17c Nr. 4 FStrG den Beginn der Durchführung beim Bundesfernstraßenbau definiert. Danach gilt nun als Beginn der Durchführung des Plans „jede erstmals nach außen erkennbare Tätigkeit von mehr als nur geringfügiger Bedeutung zur plangemäßen Verwirklichung des Vorhabens“. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht am 21.10.2009 entschieden: „Ausgehend davon stellt auch der verbindliche Erwerb eines mehr als nur geringfügigen Teils der zur Verwirklichung des Straßenbauvorhabens benötigten Grundstücke eine Maßnahme zur Durchführung des Plans dar, die die Frist zum Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses unterbricht.“ Ist also für den B2-Tunnel Grunderwerb erfolgt, so wurde mit der Durchführung der Planung nach § 17c FStrG begonnen. Der Planfeststellungsbeschluss kann nicht mehr verfallen.

Einen weiteren wichtigen Meilenstein für die Starnberger Verkehrsentlastung können wir mittlerweile schon benutzen: Die Westumfahrung. Sie ist die Initialzündung und hat zum einen die Stadt Starnberg, insbesondere die Hanfelderstraße, vom Durchgangsverkehr schon zum Teil entlastet und zum anderen Hadorf zu einem ruhigen Dorf wie Hanfeld gemacht. Nachdem die Umgehungen von Ober- und Unterbrunn bereits in Verkehr gegangen sind, steht damit eine exzellente, den Verkehr auf sich ziehende Magistrale zwischen Weilheim und dem Oberland und der Lindauer Autobahn und dem Autobahnring der A 99 zur Verfügung.

Nach Fertigstellung des B 2 Tunnels wird sich Starnberg an vielen Stellen dramatisch positiv verändern: Die Hauptstraße wird ca. die Hälfte des jetzigen Verkehrs verlieren und damit an Aufenthaltsqualität gewinnen. Fußgängern und Radfahrern kann mehr Fläche zur Entfaltung zur Verfügung gestellt werden. Wir werden dafür eintreten, dass renommierte Verkehrs- und Stadtplaner uns die Möglichkeiten aufzeigen, wie wir unsere Straßen wieder für die Menschen zurückerobern können. Was für die Hauptstraße gesagt ist, gilt auch für die Hanfelderstraße, die Söckingerstraße und die Possenhofnerstraße. Vom Starnberger Westufer (Tutzing, Feldafing, Pöcking), vom Ammersee (Andechs, Herrsching, aber auch Dießen) und von der Lindauer Autobahn (Gilching, der ganze Kreis Fürstenfeldbruck, aber vor allem München-West, München-Nord und der Flughafen) her kann der überörtliche Verkehr abgefangen und abgewiesen werden.