Die UWG geht davon aus, dass der Bund das begonnene Projekt weiterhin ohne Verzögerungen, welche letztlich nur zu Lasten der Stadt gingen, ausführt und realisiert. Die UWG sieht den Beschluss vom 20.02.2017 zur Realisierung des B2-Tunnels vor diesem Hintergrund als umgesetzt und erledigt an. Die UWG hat im Stadtrat zugestimmt, die Frage des Bürgerbegehrens zu übernehmen, weil die Entscheidung für das Projekt bereits vor über 2 Jahren gefallen ist und die Baumaßnamen bereits begonnen haben.

Auch wenn die Fragestellung bei diesem zweiten Bürgerbegehren rechtskonform war, war sie daher wirkungslos. Wenn eine Woche nach Silvester beschlossen wird, das Feuerwerk von letzter Woche nicht abbrennen zu dürfen, hat das keine Auswirkungen auf das abgebrannte Feuerwerk. Die Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheides über etwas abstimmen zu lassen, was in der Realität keine Folgen hat, wäre aus Sicht der UWG ein Schaden für die Demokratie und ein Missbrauch dieses Entscheidungswerkzeugs.

Die UWG kann die Enttäuschung der Unterzeichner des Bürgerbegehrens nachvollziehen. Diese sind tatsächlich hinters Licht geführt worden. Dies geschah allerdings nicht durch die Entscheidung des Stadtrates, das Bürgerbegehren zu übernehmen, sondern vielmehr durch die falsche Behauptung der Initiatoren des Bürgerbegehrens, dass sich durch die gewählte Fragestellung der Bau des Tunnels verhindern lasse.

Dass dies nicht der Fall ist, wurde durch den Beschluss des Stadtrates unter Beweis gestellt. Das Bürgerbegehren sollte einzig dazu dienen, erneut Öl ins Feuer der Stadtpolitik zu gießen und zu verhindern, dass die Stadt zur Ruhe kommt. Das ist die wahre Respektlosigkeit gegenüber dem Bürger .

Die UWG appelliert daher nochmals an alle Beteiligten, dass Thema Tunnel endlich ruhen zu lassen und zum Wohle der Stadt nach vorne zu blicken.