Ende 2020 hatten die UWG und der Stadtrat zwischen dem Weiterführen der Klage und dem Zustimmen zur neuen Vereinbarung mit der Deutschen Bahn abzuwägen. Auch wenn am Ende des Gerichtsprozesses ein zu zahlender Schadensersatz im Rahmen eines Vergleichs möglicherweise kleiner ausgefallen wäre, kann sich jeder überlegen, wie eng die Deutsche Bahn danach noch mit der Stadt Starnberg zusammenarbeiten möchte, wenn sie ihre Grundstücke mit exklusiver Planungshoheit (§38 BauGB) direkt am See betriebsbedingt bebaut. Dieses Risiko wollen die UWG und die Mehrheit des Stadtrats nicht eingehen und haben sich für eine Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn entschieden, auch wenn noch nicht alle Fragen zur Finanzierung geklärt sind. Gerade dafür wurde in der Vereinbarung mit der Deutschen Bahn das Sonderkündigungsrecht und die Verpflichtung festgehalten, in jedem Fall gemeinsam eine Lösung zu suchen. Die Ausgangssituation für die 2020 vom Ersten Bürgermeister Patrik Janik wieder aufgenommenen Verhandlungen hat ganz unterschiedliche Gründe, die im Laufe der letzten Dekaden entstanden sind und die in der aktuellen Diskussion nicht ignoriert werden dürfen. Auch deshalb hat eine große Mehrheit des Stadtrats einschließlich der Stadträte der UWG dem Ersten Bürgermeister das Vertrauen geschenkt, bis zum Ende des Jahres ein mögliches Finanzierungskonzept aufzustellen. Diese Zeit sollte man dem Ersten Bürgermeister für die schwierige Aufgabe geben und nicht schon vorher im Alleingang den gemeinsam gewählten Weg verlassen, wo doch der politische Wille im Stadtrat klar geäußert wurde, bei einer nicht erfolgversprechenden Finanzierung des Projekts das vereinbarte Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.