(Quelle: Stadt Starnberg)

Und keine Angst – auch mit dem Auto darf man da immer noch lang fahren.

Während auf der parallelen Hauptstraße (das ist noch die Bundesstraße B2) dem Kfz-Verkehr aus verschiedenen Gründen eine gewisse Priorität gegenüber dem Radverkehr zugestanden wird, besitzt jetzt der Radverkehr auf der Von-der-Tann Straße eine gewisse Priorität.

Die UWG freut sich, dass ihr Antrag endlich umgesetzt wurde.